- Unfallort
- Ụn|fall|ort 〈m. 1〉 = Unfallstelle
* * *
Ụn|fall|ort, der:Unfallstelle.* * *
Ụn|fall|ort, der: vgl. ↑Unfallstelle.
Universal-Lexikon. 2012.
* * *
* * *
Universal-Lexikon. 2012.
Unfallort — (m) eng accident location, place of accident … Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar
Unfallort — Ụn|fall|ort … Die deutsche Rechtschreibung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Wortlaut 1.2 Normgeschichte 1.3 Verfassungskonformität 1.4 Kriminalpolitische Diskussion 1.5 Die M … Deutsch Wikipedia
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — un|erlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verkehrsunfallflucht … Universal-Lexikon
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — früher: Unfallflucht; ⇡ Vergehen (§ 142 StGB). Wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall (Sachschaden genügt) vom Unfallort entfernt, bevor er (1) zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung… … Lexikon der Economics
Fahrerflucht — ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt. Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom… … Deutsch Wikipedia
Parkflucht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Wortlaut 1.2 Normgeschichte 1.3 Verfassungskonformität 1.4 Kriminalpolitische Diskussion 1.5 Die M … Deutsch Wikipedia
Unfallflucht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Wortlaut 1.2 Normgeschichte 1.3 Verfassungskonformität 1.4 Kriminalpolitische Diskussion 1.5 Die M … Deutsch Wikipedia
Verkehrsunfallflucht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Wortlaut 1.2 Normgeschichte 1.3 Verfassungskonformität 1.4 Kriminalpolitische Diskussion 1.5 Die M … Deutsch Wikipedia
§ 142 StGB — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Wortlaut 1.2 Normgeschichte 1.3 Verfassungskonformität 1.4 Kriminalpolitische Diskussion 1.5 Die M … Deutsch Wikipedia